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Erklärung zur Barrierefreiheit des Versorgungsrechners des Niedersächsischen Landesamtes für Bezüge und Versorgung

(Letzte Aktualisierung 12.09.2025)

Informationen über die Zugänglichkeit dieser Webseiten gemäß § 9b NBGG sowie über diesbezügliche Kontaktmöglichkeiten.

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für
https://versorgungsrechner-niedersachsen.de und
https://hilfe.versorgungsrechner-niedersachsen.de

Diese Webseiten sind mit den Vorgaben der harmonisierten europäischen Norm EN 301 549 V2.1.2 (08-2018) größtenteils vereinbar.

Nicht barrierefreie Inhalte:

Die Inhalte der Webseiten werden derzeit auf Barrierefreiheit überprüft.
Das Ergebnis der Prüfung wird hier in Kürze veröffentlicht.

Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung wurde am 12.09.2025 erstellt.

Feedback und Kontaktangaben

Sind Ihnen Mängel beim barrierefreien Zugang zu Inhalten von versorgungsrechner-niedersachsen.de oder hilfe.versorgungsrechner-niedersachsen.de aufgefallen? Dann können Sie sich gerne bei uns melden.
Bitte benutzen Sie dafür das vorgesehene Kontaktformular oder wenden Sie sich per Post an

Nds. Landesamt für Bezüge und Versorgung (NLBV)
Auestr. 14
30449 Hannover

Schlichtungsverfahren

Bei nicht zufriedenstellenden Antworten aus oben genannter Kontaktmöglichkeit können Sie bei der Schlichtungsstelle, eingerichtet bei der Landesbeauftragten für Menschen mit Behinderungen in Niedersachsen, einen Antrag auf Einleitung eines Schlichtungsverfahrens nach dem Niedersächsischen Behindertengleichstellungsgesetz (NBGG) stellen.

Die Schlichtungsstelle nach § 9 d NBGG hat die Aufgabe, Streitigkeiten zwischen Menschen mit Behinderungen und öffentlichen Stellen des Landes Niedersachsen, zum Thema Barrierefreiheit in der IT, beizulegen. Das Schlichtungsverfahren ist kostenlos. Es muss kein Rechtsbeistand eingeschaltet werden.

Direkt kontaktieren können Sie die Schlichtungsstelle unter:

Telefon: 0511/120-4010
E-Mail: schlichtungsstelle@ms.niedersachsen.de

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