Erklärung zur Barrierefreiheit des Versorgungsrechners des Niedersächsischen Landesamtes für Bezüge und Versorgung
(Letzte Aktualisierung 12.09.2025)
Informationen über die Zugänglichkeit dieser Webseiten gemäß § 9b NBGG sowie über diesbezügliche Kontaktmöglichkeiten.
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für
https://versorgungsrechner-niedersachsen.de und
https://hilfe.versorgungsrechner-niedersachsen.de
Diese Webseiten sind mit den Vorgaben der harmonisierten europäischen Norm EN 301 549 V2.1.2 (08-2018) größtenteils vereinbar.
Nicht barrierefreie Inhalte:
Die Inhalte der Webseiten werden derzeit auf Barrierefreiheit überprüft.
Das Ergebnis der Prüfung wird hier
in Kürze veröffentlicht.
Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit
Diese Erklärung wurde am 12.09.2025 erstellt.
Feedback und Kontaktangaben
Sind Ihnen Mängel beim barrierefreien Zugang zu Inhalten von versorgungsrechner-niedersachsen.de oder
hilfe.versorgungsrechner-niedersachsen.de aufgefallen?
Dann können Sie sich gerne bei uns melden.
Bitte benutzen Sie dafür das vorgesehene Kontaktformular oder
wenden Sie sich per Post an
Nds. Landesamt für Bezüge und Versorgung (NLBV)
Auestr. 14
30449 Hannover
Schlichtungsverfahren
Bei nicht zufriedenstellenden Antworten aus oben genannter Kontaktmöglichkeit können Sie bei der Schlichtungsstelle, eingerichtet bei der Landesbeauftragten für Menschen mit Behinderungen in Niedersachsen, einen Antrag auf Einleitung eines Schlichtungsverfahrens nach dem Niedersächsischen Behindertengleichstellungsgesetz (NBGG) stellen.
Die Schlichtungsstelle nach § 9 d NBGG hat die Aufgabe, Streitigkeiten zwischen Menschen mit Behinderungen und öffentlichen Stellen des Landes Niedersachsen, zum Thema Barrierefreiheit in der IT, beizulegen. Das Schlichtungsverfahren ist kostenlos. Es muss kein Rechtsbeistand eingeschaltet werden.
Direkt kontaktieren können Sie die Schlichtungsstelle unter:
Telefon: 0511/120-4010
E-Mail: schlichtungsstelle@ms.niedersachsen.de